1. Worum geht es bei der Popularbeschwerde?
Gebot der objektiven Berichterstattung
Der Österreichische Rundfunk (ORF) ist gesetzlich verpflichtet, objektiv, umfassend und sorgfältig zu berichten (§§ 4, 10 ORF-G).
Konkret vorliegende Bedenken
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur möglichen Unwirksamkeit von Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass der ORF diesen Grundsätzen zumindest teilweise nicht nachgekommen ist – und zwar in der ZIB 2 vom 14.07.2025, im Report vom 22.07.2025, und auf Instagram:
- Es wurde die unrichtige Behauptung aufgestellt, der Verfassungsgerichtshof habe Urteile des Obersten Gerichtshofs zur Unwirksamkeit von Wertsicherungsklauseln „bestätigt“, obwohl der Verfassungsgerichtshof nur gesetzliche Normen des Konsumentenschutzes generell auf ihre Verfassungskonformität geprüft hatte, und nicht einzelne Wertsicherungsklauseln.
- Es wurde nicht erwähnt, dass sich die OGH-Entscheidungen zum mangelnden Ausschluss der Mietpreiserhöhung in den ersten beiden Monaten ab Vertragsabschluss nur auf Verbandsverfahren der Arbeiterkammer, und nicht auf Individualverfahren einzelner Mieter bezogen. In Verbandsverfahren gilt jedoch ein strengerer Auslegungsmaßstab als in Individualverfahren. Dadurch entstand der irreführende Eindruck, einzelne Mieter hätten sich vor dem OGH erfolgreich auf die Unwirksamkeit von Wertsicherungsklauseln berufen, weil die Mietpreiserhöhung in den ersten zwei Monaten nicht explizit ausgeschlossen wurde, was nicht zutrifft.
Kontrolle durch die KommAustria
Der ORF als öffentliches Rundfunkunternehmen unterliegt der Rechtskontrolle durch die KommAustria (Regulierungsbehörde). Eine solche Rechtskontrolle ist ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden öffentlich-rechtlichen Mediensystems in einer demokratischen Gesellschaft. Nach § 36 ORF-Gesetz kann jede Person eine sogenannte Popularbeschwerde einbringen, wenn sie zuvor 120 Unterstützungserklärungen gesammelt hat. Damit kann geprüft werden, ob der ORF gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen hat. Die KommAustria kann zudem anordnen, dass ihre Entscheidung veröffentlicht wird – ein wichtiger Schritt, um Transparenz und rechtliche Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit zu sichern. Ob die hier geäußerten Bedenken zur ORF-Berichterstattung über die Wertsicherungsklauseln berechtigt sind, wird daher in einem solchen Verfahren von der Regulierungsbehörde geklärt werden. Die Einbringung der Popularbeschwerde erfolgt unter der Voraussetzung, dass insgesamt 120 Unterstützungserklärungen eingereicht werden.
2. Wie kann ich die Popularbeschwerde unterstützen?
Wenn Sie ein Zeichen für korrekte Berichterstattung zu rechtlichen Themen setzen möchten, können Sie die Popularbeschwerde ganz einfach unterstützen:
- Laden Sie die Unterstützungserklärung herunter.
- Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben es.
- Senden Sie das Formular spätestens bis zum 19.08.2025 (eingescannt als PDF/JPG oder gut leserlich abfotografiert als JPG; erste Seite reicht) per E-Mail an formular@popularbeschwerde-wertsicherung.at
Die Unterstützung ist kostenlos, Ihre Daten werden ausschließlich für diesen Zweck verarbeitet und es wird auch nicht veröffentlicht, dass Sie die gegenständliche Popularbeschwerde unterstützt haben. Ihre Unterstützungserklärung wird ausschließlich der KommAustria vorgelegt (siehe Datenschutzerklärung). Sie erhalten anschließend auch keinerlei Werbung oder Newsletter, Neuigkeiten zur Beschwerde werden auf der gegenständlichen Webseite veröffentlicht.
📄 Unterstützungserklärung herunterladen3. Weitere Dokumente zum Nachlesen bzw. Anschauen
📝 Entwurf der Popularbeschwerde▶️ ZIB 2 vom 14.07.2025 (Link)
▶️ Report vom 22.07.2025 (Link)
📄 Instagram Post vom 15.07.2025 (Link)
4. Wer steht hinter der Beschwerde?
Die Popularbeschwerde wurde initiiert von:
- Mag. Gabriel Eder, LL.M. – Rechtsanwalt (Substitut bei M2S Rechtsanwälte GmbH)
- Dr. Martin Cvikl – Rechtsanwalt (selbständig und Kooperationspartner von M2S Rechtsanwälte GmbH)
Im Verfahren vor der KommAustria tritt Dr. Martin Cvikl als Beschwerdeführer auf, zumal nur eine Person als Beschwerdeführer angegeben werden kann.
Wir beide befassen uns regelmäßig mit immobilienrechtlichen Themen, sodass uns die mangelnde Präzision der Berichterstattung des ORF in diesem Punkt in spürbarer Weise aufgefallen ist. Dabei geht es uns nicht um Parteinahme für Mieter oder Vermieter, sondern um korrekte und verantwortungsvolle Berichterstattung zu rechtlichen Themen.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!